Wir bitten im Rahmen des Gesundheitsschutzes weiterhin darum, Eingaben und Anträge vornehmlich schriftlich einzureichen. Dies kann nicht nur per Telefax und Post, sondern auch über den Hausbriefkasten geschehen.

Persönliche Vorsprachen in Nachlassangelegenheiten - auch Erbausschlagungen soweit nicht eilbedürftig -, sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Persönliche Vorsprachen in Beratungshilfesachen, Betreuungsangelegenheiten, Kirchenaustritte und Grundbucheinsichten oder Gutachteneinsichten sind ebenfalls  nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bezüglich der Beratungshilfesachen, Kirchenaustritte und der Gutachteneinsicht in Zwangsversteigerungssachen kann der Termin online gebucht werden.