Rechnungen für das Amtsgericht Bergheim werden durch die Zentrale Zahlstelle Justiz, 59061 Hamm, eingezogen. Gleichwohl gibt es im Amtsgericht Bergheim eine Zahlstelle, wo sie natürlich auch bar einzahlen können, eine Kartenzahlung (EC-Karte, Kredit-Karte etc.) ist nicht möglich.
Bankverbindung Amtsgericht Bergheim:
Bei Überweisungen an das Amtsgericht Bergheim verwenden Sie bitte - sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Bankverbindung mitgeteilt wurde - folgende Bankverbindung:
Empfänger: Amtsgericht Bergheim
Postbank Köln
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE47 3701 0050 0011 3085 03
Bitte geben Sie bei einer Überweisung unbedingt das Geschäftszeichen an, zu dem die Einzahlung erfolgt.
Abweichende Bankverbindung für Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungen:
Bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz bei der
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
BIC: WELADEDD
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
müssen angegeben werden:
1. der Name des Empfängers "Zentrale Zahlstelle Justiz"
2. der Name des Amtsgerichts "Amtsgericht Bergheim"
3. das Geschäftszeichen des Verfahrens
4. das Stichwort "Sicherheit"
5. der Tag des Versteigerungstermins
Bitte beachten Sie wegen der Einzelheiten unbedingt unsere allgemeinen Hinweise für Bieter und Bieterinnen in Zwangsversteigerungen.
Abweichende Bankverbindung in Hinterlegungssachen:
Gemäß § 10 Absatz 1 Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen fordern die Hinterlegungsstellen nach erlassener Annahmeanordnung die Hinterlegerin oder den Hinterleger zur Zahlung auf das Konto der Hinterlegungskasse auf.
Das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz als Hinterlegungskasse lautet:
Bundesbank eh Dortmund -alt-
BIC: MARKDEF1440
IBAN : DE57 4400 0000 0041 0015 10
Näheres zum Ablauf von Hinterlegungsverfahren können bei der Beschreibung der Abteilung für Hinterlegungssachen nachlesen.
