Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ab sofort können Sie für die Antragstellung auf Beratungshilfe für einen Rechtsanwalt, Kirchenaustritte und zur Gutachteneinsicht in Zwangsversteigerungssachen ausschließlich online Termine buchen. Für alle anderen Angelegenheiten werden Sie dringend gebeten, ebenfalls vorab einen Termin telefonischexterner Link, öffnet neues Browserfenster abzustimmen.

Nicht erforderlich ist dies, wenn Sie als Partei oder Zeuge zum Gericht geladen sein sollten oder Sie als Zuschauer an einem Gerichtstermin teilnehmen möchten.

Hinweis: Kein Online-Kirchenaustritt möglich

Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Bergheim auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder

• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort

oder

• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustrittexterner Link, öffnet neues Browserfenster

Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis:

Sollte Ihnen für die gewählte Dienstleistung kein freier Termin angezeigt werden, wird darauf hingewiesen, dass der übernächste Monat immer am Monatsanfang freigeschaltet wird. 

Die Freischaltung der Termine z.B. für November 2022 erfolgt somit am 01.09.2022 um 7:00 Uhr.