Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab sofort können Sie für folgende Dienstleistungen die Antragstellung ausschließlich online Termine buchen:
- Beratungshilfe für einen Rechtsanwalt,
- Grundbucheinsichten,
- Gutachteneinsicht in Zwangsversteigerungssachen sowie
- Kirchenaustritt
Für alle anderen Angelegenheiten werden Sie gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Nicht erforderlich ist dies, wenn Sie als Partei oder Zeuge zum Gericht geladen sein sollten oder Sie als Zuschauer an einem Gerichtstermin teilnehmen möchten.
Hinweis: Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Bergheim auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort oder bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt
Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis:
Sollte Ihnen für die gewählte Dienstleistung kein freier Termin angezeigt werden, wird darauf hingewiesen, dass der übernächste Monat immer am Monatsanfang freigeschaltet wird.
Die Freischaltung neuer Termine erfolgt am 01. des Monats um 07:00 Uhr für den übernächsten Monat.