Das Amtsgericht Bergheim ist Ausbildungsgericht für das Berufsbild des/der Justizfachangestellten. Die Einstellung der Auszubildenden erfolgt in der Regel zum 1. August bzw. 1. September eines jeden Jahres.
Die Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten ist staatlich anerkannt und somit bundeseinheitlich geregelt.
Kontaktdaten:
Amtsgericht Bergheim
z. Hd. Frau Iwinski
Kennedystraße 2
50126 Bergheim
Das Ausbildungsprofil in Kürze:
Berufsbezeichnung: Justizfachangestellter/Justizfachangestellte
Einstellungsvoraussetzung: Fachoberschulreife/Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: zweieinhalb Jahre
Die Ausbildung erfolgt bei dem Amtsgericht Bergheim, zum Teil an den Lernorten (Staatsanwaltschaft Köln, Insolvenzgericht und Registergericht bei dem Amtsgericht Köln).
Arbeitsgebiet:
Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service-Einheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Verwaltung, Nachlass, Vormundschaft, Betreuungen und Register tätig.
Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Berufliche Fähigkeiten:
Justizfachangestellte
- setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein,
- erteilen Auskünfte,
- nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf,
- führen Registraturarbeiten durch,
- führen Dateien und Karteien,
- bearbeiten Posteingang und -ausgang,
- berechnen, vermerken und überwachen Fristen,
- gewähren Akteneinsicht,
- fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke,
- veranlassen Veröffentlichungen,
- erheben statistische Daten,
- veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung,
- erstellen Protokolle,
- berechnen Kosten,
- überwachen Zahlungseingänge.
Berufsschule:
Begleitend zur Ausbildung gehört auch der regelmäßige Besuch der Berufsschule. Die Berufsschule befindet sich in Köln und muss wöchentlich zweimal besucht werden.
Erholungsurlaub:
Jedem Auszubildenden steht pro Kalenderjahr ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu, für nicht volle Kalenderjahre anteilig. Der Urlaub ist möglichst in den Schulferien abzuwickeln.
Bewerbung:
Für den Ausbildungsberuf der/des Justizangestellten in den Amtsgerichten Nordrhein-Westfalens ist die Bewerbung nur noch online unter https://www.bewerbungsportal-justiz-nrw.de bis zum 31. März des Einstellungsjahres einzureichen.