Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bergheim umfasst die Städte:

Zusätzlich ist das Amtsgericht Bergheim in Landwirtschaftssachen zuständig für die Städte:

 Dem Amtsgericht Bergheim übergeordnete Gerichte sind:

 

Diese Gerichte sind zuständig für Berufungen, Beschwerden und Revisionen gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Bergheim.