Der Eil- und Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte Bergheim, Kerpen und Brühl ist bei dem Amtsgericht Bergheim zentralisiert.

Für die Erledigung aller unaufschiebbaren Rechtshandlungen ist außerhalb der regulären Dienstzeiten der Gerichte im Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr ausschließlich das Amtsgericht Bergheim zuständig. Dorthin sind alle Anträge und Eingaben zu richten, die den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffen.

Die zentrale Faxnummer lautet: 02271 809-149. Zudem besteht - für die Bürgerinnen und Bürger in unaufschiebbaren Eilfällen die Möglichkeit, sich samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend und Silvester) in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr an das Gericht zu wenden.

Die Aufgaben im Eil- und Bereitschaftsdienst sind vielfältig und zugleich von erheblicher Grundrechtsrelevanz. Es handelt sich zumeist um Not- und Gefahrensituationen, in denen kurzfristig eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden muss. Zur Gewährleistung einer hohen Effektivität und im Hinblick auf den Inhalt und die Bedeutung der Entscheidungen ist eine Spezialisierung erforderlich. Durch die Zentralisierung und Spezialisierung wird die Neuregelung den hohen qualitativen Anforderungen und der Bedeutung des Eil- und Bereitschaftsdienstes für die Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gerecht. Zugleich liegt sie auch im Interesse der Behörden und Einrichtungen mit denen die Gerichte zusammenarbeiten. Die Schaffung einheitlicher Standards und die Benennung einer geringeren Anzahl fester Ansprechpartner tragen zu einem reibungslosen und für alle Beteiligten verlässlichen Ablauf bei.