Schiedspersonen für Bedburg

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Quack, ReinerPaul-Klee-Straße 19
50181 Bedburg
Mobil: 0170 2470828
E-Mail: rquack@freenet.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bedburg
1.Vertretung:
Krüppel, Annegret
Grevenbroicher Str. 35
50181 Bedburg
Mobil: 0151 19769278
E-Mail: privat@annegretkrueppel.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Bedburg
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Bedburg
Am Rathaus 1, 50181 Bedburg
Tel.-Nr.: 02272 402-0 , Telefax: 02272 402-149
E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de

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Weitere Informationen

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