Schiedspersonen für Bedburg
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Quack, Reiner | Paul-Klee-Straße 19 50181 Bedburg Mobil: 0170 2470828 E-Mail: rquack@freenet.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Bedburg |
| 1.Vertretung: Krüppel, Annegret | Grevenbroicher Str. 35 50181 Bedburg Mobil: 0151 19769278 E-Mail: privat@annegretkrueppel.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1, 50181 Bedburg
Tel.-Nr.: 02272 402-0 , Telefax: 02272 402-149
E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de
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Weitere Informationen
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