Während der Sprechzeiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für Anträge, Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung.
Für die Beantragung von Testamentvollstreckerzeugnissen oder Erbscheinen ist ein Termin erforderlich.
Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit und im übrigen nach besonderer Terminvereinbarung während unserer Öffnungszeiten mit einem Mitarbeiter möglich.
Sprechzeiten/Publikumszeiten:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch - Freitag 07:30 Uhr - 15:30 Uhr
Das Justizgebäude ist im Falle länger andauernder öffentlicher Sitzungen/Verhandlungen bis zu deren Ende geöffnet.