Während der Sprechzeiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für Anträge, Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung.

Für die Beantragung von Testamentvollstreckerzeugnissen oder Erbscheinen ist ein Termin erforderlich.

Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit und im übrigen nach besonderer Terminvereinbarung während unserer Öffnungszeiten  mit einem Mitarbeiter möglich.

Sprechzeiten/Publikumszeiten:

Montag - Freitag                     08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich            14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Öffnungszeiten:

Montag - Dienstag                 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch - Freitag                  07:30 Uhr - 15:30 Uhr

 

Das Justizgebäude ist im Falle länger andauernder öffentlicher Sitzungen/Verhandlungen bis zu deren Ende geöffnet.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022