Bei dem Amtsgericht Bergheim findet eine ständige Zutrittskontrolle statt


Alle Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – durch die Mitarbeiter der Wachtmeisterei einer Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterzogen, bevor sie das Gebäude betreten. Alle Hieb-, Stich- und Schusswaffen müssen eingezogen werden. Dies dient der Sicherheit von Besuchern und Beschäftigten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Film- und Tonaufnahmen im Gebäude des Amtsgerichts Bergheim grundsätzlich nicht gestattet sind.

Für die mit der Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten – insbesondere Wartezeiten an der Schleuse – bitten wir um Verständnis.