Der ambulante Soziale Dienst (aSD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.

Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie

  • Arbeitslosigkeit,
  • Überschuldung,
  • Sucht,
  • sozialer Desintegration oder
  • verringerter sozialer Kompetenz.

Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein. Daneben wird der ambulante Soziale Dienst auch zugunsten von Opfern tätig.

Seit Anfang 2017 üben weitergebildete Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes auch im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung  entsprechende Aufgaben aus. Darüberhinaus bilden sich Fachkräfte des aSD in vielfältigen Bereichen weiter und bieten ihrerseits entsprechende Fortbildungsangebote oder Maßnahmen in den jeweiligen Landgerichtsbezirken an.

Bewährungshilfe

Das Gericht kann Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurden, der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Ziel ist es, durch Hilfe zur Selbsthilfe Rückfälle in die Straffälligkeit möglichst zu verhindern. Durch Beratung und Betreuung sollen die Probanden lernen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren. Zudem überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.

Führungsaufsicht

Der Fachbereich Führungsaufsicht betreut Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel. Dies ist gerade bei einer ungünstigen Sozialprognose wichtig. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Hierfür arbeiten die Führungsaufsicht, das aufsichtführende Gericht und andere Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Führungsaufsichtsstelle liefert dem Gericht auch eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf.

Gerichtshilfe

Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die Aufklärung  der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situationen der Beschuldigten, aber insbesondere auch der Opfer von Straftaten. Die Untersuchungen werden von der Staatsanwaltschaft, vom Strafgericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle beauftragt, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten und mit wissenschaftlicher Expertise vorzubereiten. Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch und leistet somit einen Beitrag zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Auch vermittelt und überwacht sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ableistung gemeinnütziger Arbeit, um Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Die Gerichtshilfe führt seit 2017 auch die psychosoziale  Prozessbegleitung durch.

Ambulanter Sozialer Dienst beim Amtsgericht Bergheim

Eingang Bewährungshilfe Bergheim
Seitenansicht Bewährungshilfe Bergheim

Im Falle einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe kann dem Probanden von dem Richter ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Dieser soll ihn in vielen Bereichen des täglichen Lebens (z.B. Wohnungs- und Arbeitssuche) unterstützen, um so einem Rückfall vorzubeugen.

Der Proband ist zur Zusammenarbeit verpflichtet. Ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen kann zur Folge haben, dass die Bewährung widerrufen wird.

 

Die Bewährungshelfer/innen
Frau Basten, Frau Heidemeyer, Frau Kraus, Frau Lutzius und Herr Pargen
haben folgende Sprechzeiten:

montags von 15:00 - 18:30 Uhr und mittwochs von 09:00 - 12:00 Uhr

Bewährungshilfe Bergheim, Ambulanter Sozialer Dienst,
Rathausstraße 1,3, 50126 Bergheim,

Telefon: 02271 98960
Telefax: 02271 989626